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   SG Kiel, 26.03.2020 - S 26 SO 8/20 ER   

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https://dejure.org/2020,5972
SG Kiel, 26.03.2020 - S 26 SO 8/20 ER (https://dejure.org/2020,5972)
SG Kiel, Entscheidung vom 26.03.2020 - S 26 SO 8/20 ER (https://dejure.org/2020,5972)
SG Kiel, Entscheidung vom 26. März 2020 - S 26 SO 8/20 ER (https://dejure.org/2020,5972)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Grundsicherungsträger muss genau über die Art und Weise der Suchbemühungen nach kostenangemessenem Wohnraum informieren

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 436

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus SG Kiel, 26.03.2020 - S 26 SO 8/20
    Da einerseits das Recht jedoch auch von Hilfebedürftigen bei der Suche von Alternativwohnungen "nichts Unmögliches oder Unzumutbares" verlangen kann, andererseits aber die Übernahme überhöhter KdU angesichts der genannten Rechtsfolgenanordnung exzeptionellen Charakter haben soll, sind im Rahmen der Bestimmung der Ausnahmen vom Regelfall strenge Anforderungen an die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit zu stellen(BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Kiel, 26.03.2020 - S 26 SO 8/20
    Nach der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung indiziert ein qualifizierter Mietspiegel auch die Verfügbarkeit von Wohnraum innerhalb der Angemessenheitsgrenzen (so zuletzt: BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, Rn. 38, zitiert nach juris).
  • AG Eschweiler, 08.03.2021 - 25 C 165/20

    Verlängerung der Räumungsfrist aus einem gerichtlichen Vergleich

    Für die Tatsache, dass hierdurch absolut weniger Wohnungen zur Verfügung stünden, gibt es keine Anhaltpunkte (SG Kiel Beschluss vom 26.03.2020, S 26 SO 8/20 ER, COVuR 2020, 274).
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